FotoFoto

Zweck und Ziele des Vereins

Der Verein "Anwaltschaft des Kindes e.V." wurde im September 2000 in Münster aus dem ersten Fortbildungskurs zur Verfahrenspflege für Kinder und Jugendliche im Anna-Kückmann-Haus gegründet. Dem Verein gehören inzwischen Verfahrenspflegerinnen aus Münster, dem Münsterland sowie Osnabrück u.a. an. Alle ordentlichen Mitglieder haben an einer Ausbildung zum Thema Verfahrensbeistandschaft (früher Verfahrenspflegschaft genannt) teilgenommen.

Anliegen des Vereins für Verfahrensbeistandschaft ist es, den Blick unserer Gesellschaft auf Kinder und Jugendliche zu lenken, deren Rechte zu stärken und deren Interessen in familiengerichtlichen Verfahren durch professionelle Verfahrensbeistände zu vertreten. Der Schwerpunkt des Vereins liegt z.Zt. auf der Qualifizierung von Verfahrensbeiständen und anderen Interessierten. So bietet er regelmäßige Fortbildungen zu praxisnahen Themen und kollegiale Beratung an. Darüber hinaus will der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit und Information die Chancen von Verfahrensbeistandschaften für Kinder und Jugendliche bekannt machen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Ziele:
  • Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Presse- und Medienarbeit)
  • Entwicklung und Einführung von Standards für die professionelle Durchführung von Verfahrensbeistandschaften
  • Organisieren und Anbieten von Weiterbildungen im Bereich Verfahrensbeistandschaften für Kinder und Jugendliche
  • Kollegialer Austausch und Supervision
  • Vertretung der Interessen der Vereinsmitglieder
  • Vernetzung der Verfahrensbeistände
  • Kooperation mit anderen Interessenvertretungen (Ausbildungsinstituten, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften)

Die vollständige Satzung als PDF-Datei.